Information an die Grundstückseigentümer - Bitte um Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Den wiederholten, mehrmaligen Informationsschreiben in „Der Brücke“ wurde nur vereinzelt nachgekommen. Ein anhaltender Erfolg bei der Sträucher- und Baumpflege konnte nicht festgestellt werden. Im Gegenteil, in der Gemeindeverwaltung häufen sich die Beschwerden.
Deshalb heute nochmals unsere Bitte an die Grundstückseigentümer zum Rückschnitt.

Faustregel:
Ein starker Rückschnitt, um z.B. einen starken, mehrjährigen Überwuchs zurückzunehmen, ist erlaubt in der vegetationsfreien Zeit zwischen 1. Oktober bis 28. Februar.
Außerhalb dieser Zeit – also 1. März bis 30. September – sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Pflanzen, vor allem zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, möglich.

Hinweis:
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, um eine Beseitigungsanordnung mit Zwangsgeldaufforderung und Bußgeld zu vermeiden.

Sollten Sie beim Rückschnitt Hilfe benötigen, bieten wir Ihnen die Organisation einer Fachfirma an. Die Kosten werden dann dem jeweiligen Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Bei Interesse bitte in der Gemeindeverwaltung Bruck melden.

Entsorgung:
Gartenabfälle können bis zu 1cbm pro Woche kostenlos am Komposthof bei der Fa. Soyer in Oberelkofen abgegeben werden.
Öffnungszeiten Komposthof:
März – Oktober vom 9.00 bis 12.00 Uhr

Gemeinde Bruck

Kirchweg 2
85567 Alxing/Bruck

Tel.: 0 80 92 / 84 168
Fax: 0 80 92 / 84 147

info@gemeinde-bruck.de

Öffnungszeiten:
Do. 14.00 bis 18.00 Uhr

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