Urlaubszeit ist Reisezeit

Die Temperaturen werden wärmer, der Sommer steht kurz bevor, die Corona-Beschränkungen wurden gelockert, nun steht einem Urlaub bald nichts mehr im Wege. Wir möchten Ihnen ein paar Tipps und Hinweise an die Hand geben, sodass sie möglichst stressfrei in den Urlaub starten können.

Immer wieder ereilt uns die Frage im Bürgerbüro, welches Ausweisdokument benötige ich für meine Reise. Das Auswärtige Amt stellt hierzu eine Länderliste mit Reise- und Sicherheitshinweisen zur Verfügung, die man unter www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise findet. Dort werden neben der aktuellen Lage des Landes, sowie deren COVID-19 Bestimmungen, auch die notwendigen Reisedokumente zur Einreise für Deutsche aufgelistet.

In Deutschland ist jeder Bürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres ausweispflichtig. Für Reisen und Ausflüge ins Ausland benötigen aber auch Kinder unter 16 Jahren ein eigenes Reisedokument.

Seit dem 1. Januar 2021 werden beantragte Kinderreisepässe mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann auch ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Kind auf dem Bild zur Identifizierung noch erkennbar sein muss.

Die Bearbeitungszeit zur Erstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt etwa drei bis fünf Wochen. Wir empfehlen daher rechtzeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Der Kinderreisepass wird von der VG-Glonn ausgestellt.

Bei der Beantragung sind in jedem Fall neben Ihrem persönlichem bzw. dem persönlichen Erscheinen des Kindes folgende Unterlagen erforderlich:

Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung rechtzeitig einen Termin, gerne auf unserer Internetseite www.vg-glonn.de unter dem Reiter Rathaus Online oder unter Tel.: 08093/9097-25. Die aktuellen Infektionsschutzbestimmungen finden sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorbereitungs- und Reisezeit.

Ihr Team des Bürgerbüros der VG-Glonn

Gemeinde Bruck

Kirchweg 2
85567 Alxing/Bruck

Tel.: 0 80 92 / 84 168
Fax: 0 80 92 / 84 147

info@gemeinde-bruck.de

Öffnungszeiten:
Do. 14.00 bis 18.00 Uhr

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