Obdachlosenunterkunft gesucht

Werden Bürger(innen) Obdachlos, so ist die jeweilige Gemeinde für die Unterbringung der Bürger(innen) zuständig. Da die Fälle der Obdachlosigkeit den Gemeinden oft vorab nicht bekannt sind, muss teilweise noch am gleichen Tag eine Unterbringung organisiert werden.

Um die Unterbringung sicherstellen zu können, haben die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Glonn bis Ende Oktober 2020 das Erdgeschoß und das 1. Obergeschoß eines großen Bauernhofes angemietet. Bei Bedarf erfolgt eine Belegung, wobei dies nur als vorübergehende Lösung für untergebrachten Bürger(innen) zu sehen ist.

Mittel- und langfristig sollen wieder eigenständige Mietverträge abgeschlossen werden. Da das bisherige Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf nicht mehr verlängert werden kann, sind die Gemeinden der VG Glonn auf der Suche nach einer Folgelösung.

Wünschenswert wäre eine Immobilie, welche ohne PKW nutzbar ist und neben Küche/Sanitärräumen mehrere zusätzliche Räume bietet um z.B. obdachlos gewordenen Familien separate Räume bieten zu können. Mindestens wären 2 große Räume nötig um die Unterbringungen nach Geschlechtern trennen zu können.

Sollten Sie Interesse an der Vermietung einer passenden Immobilie an die VG Glonn haben, so bitte ich Sie sich unter josef.oswald@glonn.de oder 08093/9097-39 zu melden.

Da die Unterbringung Obdachloser kein Mietverhältnis im rechtlichen Sinne ist, kann das Mietverhältnis mit der VG Glonn, ohne Risiko für den Vermieter, zu einem festen Termin enden.

 

Gemeinde Bruck

Kirchweg 2
85567 Alxing/Bruck

Tel.: 0 80 92 / 84 168
Fax: 0 80 92 / 84 147

info@gemeinde-bruck.de

Öffnungszeiten:
Do. 14.00 bis 18.00 Uhr

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